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   VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078   

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VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078 (https://dejure.org/2008,73839)
VG München, Entscheidung vom 18.09.2008 - M 22 K 07.4078 (https://dejure.org/2008,73839)
VG München, Entscheidung vom 18. September 2008 - M 22 K 07.4078 (https://dejure.org/2008,73839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; Betriebseinstellung; unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage; Einleitung eines Amtshaftungsprozesses ungewiss; unzulässige Zwischenfeststellungsklage; Reichweite der streitgegenständlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse unter diesem Gesichtspunkt setzt allerdings voraus, dass ein solcher Prozess entweder bereits anhängig, mit Sicherheit zu erwarten oder jedenfalls ernsthaft alsbald beabsichtigt ist, die begehrte Feststellung in diesem Verfahren erheblich und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG vom 9.10.1959 BVerwGE 9, 196; vom 9.3.2005 Az. 2 B 111/04).

    Eine nur theoretisch mögliche Schadensersatzklage vermag ein Feststellungsinteresse nicht zu begründen (BVerwG vom 9.3.2005 aaO.).

  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse unter diesem Gesichtspunkt setzt allerdings voraus, dass ein solcher Prozess entweder bereits anhängig, mit Sicherheit zu erwarten oder jedenfalls ernsthaft alsbald beabsichtigt ist, die begehrte Feststellung in diesem Verfahren erheblich und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG vom 9.10.1959 BVerwGE 9, 196; vom 9.3.2005 Az. 2 B 111/04).

    Denn andernfalls könnte in jedem Fall der Erledigung des Verwaltungsakts eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung durch Urteil erzwungen werden, weil ein Amtshaftungsprozess immer dann denkbar ist, wenn der erledigte Verwaltungsakt als rechtswidrig festgestellt wird, was dem Interesse, eine überflüssige Inanspruchnahme der Gerichte zu verhindern, zuwiderlaufen würde (BVerwG vom 9.10.1959 aaO.).

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1154

    Sportwetten; Hauptsacheerledigung; Streitwert; Zwangsvollstreckung

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss des BayVGH vom 22. Juli 2008 (Az. 10 CS 08.1154) eingestellt, wobei der BayVGH die Auffassung vertrat, der streitgegenständliche Bescheid habe sich nur auf die Betriebsstätte ... und nicht auf Betriebsstätten der Klägerin im gesamten Stadtgebiet bezogen.

    Zwar ist vorliegend mit der dauerhaften Einstellung der Sportwettvermittlung in der Betriebsstätte ... durch die Klägerin im November 2007 der Regelungszweck des angefochtenen Bescheids endgültig entfallen, da sich dieser nach Auffassung des BayVGH im Verfahren Az 10 CS 08.1154, der sich das Gericht anschließt, lediglich auf die im Betreff angeführte Betriebsstätte ... und nicht auch auf sonstige Betriebsstätten der Klägerin im Stadtgebiet der Beklagten bezog, so dass sich die betriebsstättenbezogene Untersagungsanordnung erledigt hat (vgl. BVerwG vom 15.11.1990 NVwZ 1991, 570).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Zwar ist vorliegend mit der dauerhaften Einstellung der Sportwettvermittlung in der Betriebsstätte ... durch die Klägerin im November 2007 der Regelungszweck des angefochtenen Bescheids endgültig entfallen, da sich dieser nach Auffassung des BayVGH im Verfahren Az 10 CS 08.1154, der sich das Gericht anschließt, lediglich auf die im Betreff angeführte Betriebsstätte ... und nicht auch auf sonstige Betriebsstätten der Klägerin im Stadtgebiet der Beklagten bezog, so dass sich die betriebsstättenbezogene Untersagungsanordnung erledigt hat (vgl. BVerwG vom 15.11.1990 NVwZ 1991, 570).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses muss der Kläger daher insbesondere geltend machen, ob und - wenn mehrere Schuldner in Frage kommen - gegen wen er Schadensersatzklage erheben will (VGH Mannheim vom 21.1.1997 VBlBW 1997, 264), sowie konkrete Angaben zum behaupteten Schaden machen (OVG Münster vom 23.1.2003 NVwZ-RR 2003, 696; vom 23.4.1996 NVwZ 1997, 598).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Es ist dabei Sache des Klägers, substantiiert die Umstände darzulegen, aus denen sich sein Feststellungsinteresse ergibt (BVerwG vom 4.3.1976 BVerwGE 53, 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses muss der Kläger daher insbesondere geltend machen, ob und - wenn mehrere Schuldner in Frage kommen - gegen wen er Schadensersatzklage erheben will (VGH Mannheim vom 21.1.1997 VBlBW 1997, 264), sowie konkrete Angaben zum behaupteten Schaden machen (OVG Münster vom 23.1.2003 NVwZ-RR 2003, 696; vom 23.4.1996 NVwZ 1997, 598).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 620/91

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Baurecht;

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses muss der Kläger daher insbesondere geltend machen, ob und - wenn mehrere Schuldner in Frage kommen - gegen wen er Schadensersatzklage erheben will (VGH Mannheim vom 21.1.1997 VBlBW 1997, 264), sowie konkrete Angaben zum behaupteten Schaden machen (OVG Münster vom 23.1.2003 NVwZ-RR 2003, 696; vom 23.4.1996 NVwZ 1997, 598).
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Sind die Rechtsbeziehungen der Beteiligten durch die Entscheidung über die Hauptklage erschöpfend geklärt, so fehlt das berechtigte Interesse an der Feststellung (BVerwG vom 9.12.1972 BVerwGE 39, 135).
  • LG Bremen, 27.12.2007 - 1 O 2375/06

    Kein Schadensersatz für bwin wegen Verbot der Trikot-Werbung

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Es kann deshalb im Ergebnis offen bleiben, ob die Erhebung einer Amtshaftungsklage auch unter Berücksichtigung der besonderen Voraussetzungen eines europarechtlichen Staatshaftungsanspruchs nicht zudem offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. dazu LG Bremen vom 27.12.2007 Az. 1 O 2375/06).
  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 CS 07.3039

    Sportwetten; wiederholte Bescheide; Rechtsschutzinteresse; Androhung von

  • VG München, 11.04.2008 - M 22 S 08.1463

    Vermittlung von Sportwetten an Veranstalter im EU-Ausland; Untersagung ohne

  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3798

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006;

  • VG München, 31.03.2004 - M 22 S 04.1266

    Glücksspiel mit europäischer Lizenz rechtswidrig

  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; Betrieb

  • VG München, 25.10.2007 - M 22 S 07.3799
  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 24 CS 04.1146
  • VG München, 25.10.2007 - M 22 S 07.3855
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3798

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006;

    Das seit Oktober 2005 zunächst ebenfalls durch die Klägerin betriebene Sportwettbüro in der ... in ... wurde seit Anfang 2006 durch die gleichfalls vom Geschäftsführer der Klägerin gegründete B. GmbH betrieben (vgl. hierzu VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.4078).
  • VG München, 11.04.2008 - M 22 S 08.1463

    Vermittlung von Sportwetten an Veranstalter im EU-Ausland; Untersagung ohne

    Am 18. September 2007 ließ die Antragstellerin Klage gegen den Bescheid vom 14. Juli 2006 erheben (M 22 K 07.4078), über die noch nicht entschieden ist.
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.6002

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; Betrieb

    Das seit Oktober 2005 zunächst ebenfalls durch die A. GmbH betriebene Sportwettbüro in der ... in ... wurde seit Anfang 2006 durch die gleichfalls vom Kläger gegründete B. GmbH betrieben (vgl. hierzu VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.4078).
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; Betrieb

    Nach Mitteilung der Beklagten wurden seit Oktober 2007 in der ... durch den Geschäftsführer der Klägerin persönlich (vgl. hierzu VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.6002) sowie seit März 2008 in der ... durch die ebenfalls vom Geschäftsführer der Klägerin gegründete B. GmbH (vgl. hierzu VG München vom 11. April 2008 Az. M 22 S 08.1463 und BayVGH vom 22. Juli 2008 Az. 10 CS 08.1154 sowie VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.4078) erneut Sportwetten an ausländische Veranstalter ohne die erforderliche Erlaubnis vermittelt.
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